Fördermittelrechner
Altbausanierung Nürnberg
Berechnen Sie kostenlos, welche Förderungen und Fördermittel für Ihre Altbausanierung in Nürnberg infrage kommen — von der KfW 458 Heizungsförderung (bis 70%) über die KfW 261 BEG WG bis zum Bayerischen Modernisierungsprogramm (BayModR). Mit allen aktuellen Bundes- und Landesförderprogrammen, Bonus-Tabellen und Programm-Kombinationen.
Schritt 1: Ihr Objekt
Berechnen Sie Ihre Fördermittel für die Altbausanierung in Nürnberg.
Fördermittel für Nürnberger Altbauten — Alle Programme im Detail
Hier finden Sie alle relevanten Förderungen und Fördermittel für die Altbausanierung in Nürnberg. Von der KfW 458 Heizungsförderung über die KfW 261 BEG WG bis zu den regionalen Programmen BayModR und Städtebauförderung. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre individuelle Berechnung.
Zuschuss für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme. Kombinierbar mit BAFA für separate Maßnahmen (Dämmung, Fenster).
Grundförderung 30% + Klimageschwindigkeitsbonus +20% + Einkommensbonus +30% + Effizienzbonus +5% (WP). Max. 70%, max. Zuschuss 21.000 € + 2.500 € Emissionsminderungszuschlag.
Zuschuss für Dämmung (Dach, Fassade, Kellerdecke), Fenster, Türen, Lüftungsanlage, Heizungsoptimierung. Heizungstausch ist NICHT über BAFA — dafür KfW 458 nutzen.
Gebäudehülle und Anlagentechnik: 15% Grundförderung. Mit iSFP: 20%. Max. 30.000 € je WE (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP). Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpen): 15% (20% mit iSFP).
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss bei Sanierung zum Effizienzhaus-Niveau (40, 55, 70, 85, Denkmal). EE-Klasse (+erneuerbare Energien) und WPB-/SerSan-Bonus erhöhen Förderung zusätzlich.
Kredit bis 120.000 €/WE (150.000 € mit EE/NH-Klasse). Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe: EH 40 → 20%, EH 55 → 15%, EH 70 → 10%, EH 85 → 5%, EH Denkmal → 5%. Plus +5% für EE-Klasse, +10% WPB, +15% SerSan.
Für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude in Erhaltungsgebieten. Erreicht das Gebäude nicht die normalen Effizienzhaus-Anforderungen, gilt das Denkmal-Niveau als eigener Standard. Kredit über Hausbank + Tilgungszuschuss.
Tilgungszuschuss: 5% Basis, +5% für EE-Klasse. Max. 120.000 €/WE (150.000 € mit EE). Sanierung muss denkmalverträglich geplant werden — Denkmalschutzbehörde muss zustimmen.
Steuerliche Abschreibung für denkmalgeschützte Gebäude: 9% der Herstellungskosten in den ersten 8 Jahren, 7% in den nächsten 4 Jahren = 100% über 12 Kalenderjahre. Für Vermietung und Eigennutzung.
9% über 8 Jahre + 7% über 4 Jahre = 100% der Sanierungskosten, verteilt auf 12 Kalenderjahre. Ersparnis abhängig vom Steuersatz: bei 42% = effektiv bis 42% der Kosten als Steuerersparnis.
9% der Aufwendungen als Sonderausgaben über 10 Jahre. Nur für selbst bewohnte denkmalgeschützte Gebäude. Für Selbstnutzer in der Regel vorteilhafter als §7i.
9% über 10 Jahre = 90% der Sanierungskosten als Sonderausgaben. Effektive Ersparnis bei 42% Steuersatz = 37,8% der Kosten.
20% der Aufwendungen für energetische Maßnahmen direkt von der Steuerschuld absetzen. Max. 60.000 € pro Objekt über 3 Jahre (max. 12.000 € Steuerermäßigung). Für Selbstnutzer.
20% der Kosten direkt von der Steuerschuld — nicht von der Bemessungsgrundlage. Kumuliert über max. 60.000 € in 3 aufeinanderfolgenden Jahren. Nicht mit KfW/BAFA für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse des Freistaats Bayern für Modernisierung von Miet- und Eigentumswohnungen in Nürnberg. Zuständig: Stadt Nürnberg als Bewilligungsstelle.
Darlehen bis 100% der förderfähigen Kosten. Zusätzlich: Zuschuss 300 €/m² Wohnfläche + 200 €/m² Nachhaltigkeitsbonus. Einkommensgrenzen beachten.
Zuschüsse für Maßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten (Gostenhof, St. Leonhard, Langwasser Mitte u.a.). Städtisches Programm, abgestimmt mit dem Stadtplanungsamt Nürnberg.
Zuschüsse für Bau- und Umbaumaßnahmen in Sanierungsgebieten. Städtebauförderung belastet Grundstück nicht mit Grundpfandrechtsbesicherung. Mittel sind begrenzt — frühzeitig beantragen.
Fördermittel-Kombinationen für Nürnberger Altbauten
Die richtige Kombination von Förderungen und Fördermitteln macht den Unterschied. Hier die wichtigsten Kombinationen für Nürnberger Altbau-Szenarien — und warum einige Programme sich ausschließen.
Welche Kombination von Fördermitteln passt für Ihr Nürnberger Objekt? Unsere Förderberatung ist kostenlos.
Häufige Fragen zu Fördermitteln & Förderungen
Die wichtigsten Fragen zu Förderprogrammen, Antragstellung und Kombination von Fördermitteln für die Altbausanierung in Nürnberg — beantwortet von unserem Förderberatungs-Team.
Ja — ohne Ausnahme. Als „Maßnahmenbeginn" zählt bereits die Beauftragung eines Handwerkers. Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht mehr förderfähig. Bei der KfW 458 muss zusätzlich zuerst die Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieb eingeholt werden, dann der Vertrag mit aufschiebender Bedingung geschlossen werden, dann der Antrag gestellt werden.
Seit 2024: KfW 458 fördert ausschließlich den Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Netzanschluss). BAFA BEG EM fördert die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), Anlagentechnik (Lüftung) und Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich). Die Zuständigkeiten sind klar getrennt — eine Anlage zur Wärmeerzeugung kann nicht über BAFA gefördert werden.
Der Einkommensbonus von 30% gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Jahre 2 und 3 vor der Antragstellung. Relevante Haushaltsmitglieder sind alle volljährigen Eigentümer und deren Partner (Ehe, Lebensgemeinschaft), die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nachweise: Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragstellung. Lohnsteuerbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Teilweise ja — aber nicht willkürlich. KfW 458 (Heizung) + BAFA BEG EM (Dämmung) für verschiedene Maßnahmen: ja. KfW 261 BEG WG + §7i EStG: ja, sofern unterschiedliche Kostenpositionen betroffen. §35c EStG + KfW/BAFA für dieselbe Maßnahme: nein. §7i + §10f: nein (schließen sich aus).
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein dokumentierter Maßnahmenplan, erstellt von einem Energieeffizienz-Experten. Er zeigt die sinnvolle Reihenfolge von Sanierungsschritten über mehrere Jahre. Vorteile: +5% Förderquote auf Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA) und Verdopplung der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 €/WE. Kosten: ca. 1.500–2.500 € für ein Einfamilienhaus, BAFA-Zuschuss 50% (max. 650 €).
Für Gostenhof gibt es eine seltene Kombination: KfW Effizienzhaus Denkmal (Tilgungszuschuss), §7i EStG für denkmalbedingte Sanierungskosten (steuerliche Abschreibung 100% über 12 Jahre), und unter Umständen Städtebauförderung der Stadt Nürnberg, wenn das Objekt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt.
Ja. Das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) nach BayWoFG wird in Nürnberg durch das Amt für Wohnen und Stadtentwicklung bearbeitet. Es bietet zinsgünstige Darlehen (bis 100% der Kosten) plus Zuschüsse von 300 €/m² Wohnfläche. Hinzu kommt die Städtebauförderung für Objekte in Sanierungsgebieten. Beide Programme sind kombinierbar mit den KfW-Bundesprogrammen.
KfW-Bestätigung: Sobald die Förderung bewilligt ist, gelten die Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung — Kostensteigerungen danach ändern nichts. Festpreisgarantie: Wir arbeiten ausschließlich mit verbindlichen Festpreisen nach Begehung. Eventuale Mehrerfassung: Falls Sie weitere Maßnahmen ergänzen wollen, können diese in einem separaten Antrag berücksichtigt werden, sofern noch nicht begonnen.
Hinweis zur Aktualität: Förderprogramme und Fördermittel ändern sich regelmäßig. Diese Übersicht basiert auf dem Stand 2025/2026. Für verbindliche Angaben kontaktieren Sie uns — wir halten uns aktuell und prüfen Ihre individuelle Förderung kostenlos.
Wir beantragen Ihre Fördermittel —
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Von der Energieberatung bis zur Schlussrechnung übernehmen wir die gesamte Förderabwicklung. KfW 458, KfW 261, BAFA, §7i, §35c, BayModR — wir kennen alle Förderungen und Fördermittel.
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